Die nächste Stufe der Gesundheitsreform kommt:
Ab 01.07.2005 erhebt Ihre Krankenkasse einen Betrag für Zahnersatz als Sonderbeitrag.
Trotz dieses Sonderbeitrages beteiligt sie sich nur mit Standardbeträgen,den sogenannten befundbezogenen Festzuschüssen,an den späteren Zahnarztkosten-ganz egal,wie hoch die Rechnung tatsächlich ist. Als gesetzlich Versicherter finanzieren Sie Ihren Zahnersatz zum Großteil aus eigener Tasche!
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